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Unrecht aktuell - "Sozialstaat" BRD

Das Bundessozialgericht definiert den Sozialstaat als Schutzprinzip für die wirtschaftlich Schwachen und verpflichtet den Staat, die Freiheit von Not, ein menschenwürdiges Dasein und eine angemessene Beteiligung am allgemeinen Wohlstand zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Sozialstaatsklausel eine Verpflichtung zur gerechten und ausgeglichenen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Im übrigen ist die Reichweite des Sozialstaatsbegriffes unklar und nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in hohem Maße einer konkreten Ausgestaltung bedürftig.

Wenn dem so ist, warum verkaufen uns dann die Systemparteien ihr todkrankes Modell der "sozialen" staatlichen Absicherung als einzig vorhandene sozialstaatliche Alternative und kassieren dabei für jeden eingezahlten Beitrag 50 % "Prämie" (Staatsquote!), die in ihren uferlosen Bürokratie- und Karrierenetzwerken versumpfen? Warum versehen sie dann starke Interessengruppen, die nicht einen Cent in die Gemeinschaftskasse einbezahlt haben, großzügig mit Leistungen? Warum finanzieren dann Selbständige mit ihren Steuern marode staatliche Versorgungsdienste und nicht-kirchlich-gebundene Steuerzahler diese subventionierten Religionsvereine? Haben Sie schon einmal eine Aktiengesellschaft erlebt, die Ausschüttungen an Nichtaktionäre vornimmt? Sicher nicht, denn dies würde den Tatbestand der Untreue erfüllen. Gleiche Tat (Untreue), anderer Täter (BRD) und man nennt das Gebaren nicht mehr eine Straftat, sondern bezeichnet es als Sozialstaatsprinzip.


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