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Bundestag beschließt Verbraucherinformationsgesetz29.06.2006 Der Bundestag hat am 29.06.2006 den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ohne die von Verbraucherorganisationen und Bürgern geforderten Veränderungen verabschiedet. Nach foodwatch e.V. ist das Gesetz somit wertlos. Gesetz nahezu unverändert verabschiedet Die Organisation foodwatch e.V. führt aus, dass der Bundestag das Verbraucherinformationsgesetz nur mit geringfügigen Veränderungen beschlossen habe. Lediglich die Bearbeitungsfrist der Behörden für Informationen wurde von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt und der Begriff des Betriebsgeheimnisses präzisiert. Beide Änderungen würden jedoch kaum praktische Auswirkungen haben. Denn nach wie vor enthielte das VIG zahlreiche Ausnahmeregelungen. Unternehmen würden dahergeradezu eingeladen, unerwünschte behördliche Auskünfte zu verschleppen. Kniefall vor der Lobby In seiner jetzigen Form ist das VIG ein Kniefall vor der Lobby. Aber wen wundert das, wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz von einem Lobbyisten stammt, nämlich von einem "Verbraucherminister" namens "Gen"hofer. Verbraucher werden jedenfalls durch das Gesetz nicht besser gestellt. Die vorerst letzte Gelegenheit zur Nachbesserung hat nun der Bundesrat. Hier soll das Gesetz voraussichtlich am 22. September beraten werden. Die Verbraucherorganisationen setzen daher die Kampagne für ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz fort und kämpfen weiter gegen den Lobbyisten "Gen"hofer sowie für das Bürgerrecht auf Information. |
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