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Unrecht aktuell - JagdrechtDer Jagdzwang und die MenschenrechteDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits 1999 fest, dass es weder mit dem Eigentumsrecht, noch mit dem Diskriminierungsverbot, noch mit der Vereinigungsfreiheit vereinbar ist, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossen-schaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Der Gerichtshof führte dabei aus: "Werden nämlich Eigentümer kleiner Grundstücke gezwungen, ihr Jagdrecht auf ihrem Grund abzutreten, damit Dritte von diesem Recht in einer Weise Gebrauch machen können, die den Überzeugungen der Eigentümer völlig zuwiderläuft, so stellt dies eine unverhältnismäßige Last dar, die unter dem Blickwinkel von Artikel 1 Unterabsatz 2 des Protokolls Nr. 1 nicht gerechtfertigt ist." Weiter führte das höchste europäische Gericht aus: "Zu der Frage, ob der Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu dem legitimen angestrebten Ziel stand, bemerkt der Gerichtshof, dass die Beschwerdeführer aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen und dass ihre diesbezüglichen Überzeugungen ein bestimmtes Maß an Schlüssigkeit, Kohärenz und Nachdruck aufweisen und somit in einer demokratischen Gesellschaft Achtung verdienen. Demnach befindet der Gerichtshof, dass es auf den ersten Blick mit Artikel 11 unvereinbar erscheinen kann, wenn Jagdgegner zur Mitgliedschaft in einer Jagdvereinigung gezwungen werden." Die vollständige Entscheidung finden Sie [hier]. Grundstückseigentümer, die ihre Fluren nicht bejagen lassen wollen, sollten sich daher schleunigst gegen dieses Unrecht zur Wehr setzen, indem sie bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft stellen (Musterantrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft). Lehnt die Behörde unter Berufung auf die gegenwärtige Gesetzeslage die Befreiung vom Jagdzwang ab, bleibt der Gang durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wehren Sie sich gegen diese fragwürdigen Trophäensammler und beantragen Sie bei der zuständigen Jagdbehörde den Austritt aus der Jagdgenossenschaft. Achtung: Der Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. sowie die Initiative zur Abschaffung der Jagd haben sich bereit erklärt, das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen (siehe www.zwangsbejagung-ade.de). Wenn auch Sie Eigentümer eines bejagten Grundstücks sind und sich der Zwangsbejagung widersetzen oder wenn Sie die Bemühungen der beiden Organisationen finanziell unterstützen möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt zum nachstehenden Arbeitskreis auf. Informationen: Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. Linnenstr. 5 a 97723 Frankenbrunn Tel. 09736/9777 www.arbeitskreis-tierschutz.de
Lesen Sie zu dieser Problematik bitte meinen Kommentar zu der brandaktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Der Kniefall des Bundesverfassungsgerichts vor der jagenden Lobby Üben Sie politischen Druck auf die Gerichte und den Gesetzgeber aus und beantragen Sie das Ruhen der Jagd auf Ihrem Grundstück: Musterantrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft Lesen Sie zu dieser Problematik bitte auch folgende externen Aufsätze: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte (extern) Der Jagdzwang und die Menschenrechte (extern) Das neue Staatsziel und die alte Jagd (extern) Blattschuss aus Karlsruhe (externer Link) sowie den Briefwechsel mit dem bayerischen Landesjagdverband: Brief vom 30.11.2005 betreffend Treib- und Drückjagden im Naturpark Spessart |
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