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TierschutzRassezuordnungen auf Grund des Phänotyps nicht immer eindeutig möglichJeder seriöse Gutachter kann bestätigen, dass ein Mischlingshund weder exakt noch hinreichend genau einer bestimmten Rasse zugeordnet werden kann, es sei denn, beide Elterntiere sind greifbar und eindeutig anhand von Ahnentafeln zu kategorisieren. Hinzukommt, dass die Abstammung des Hundes von diesen Elterntieren zusätzlich durch eine aufwendige Genanalyse wissenschaftlich belegt werden müsste. Nur dann könnte die Rasse eines Hundes zweifelsfrei ermittelt werden. Diese wissenschaftliche Auffassung findet Ausdruck in der bayerischen Verordnung vom 04.09.2002 zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Bayerische Kampfhundeverordnung). Darin teilt das Bayerische Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Folgendes mit: "Bei Kreuzungen ist zu berücksichtigen, dass Rassezuordnungen auf Grund des Phänotyps nicht immer eindeutig möglich sind. In Zweifelsfällen kann ein Hund nur dann einer Rasse zugeordnet werden, wenn folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Soweit die Elterntiere vorhanden sind, ist künftig zu beachten, dass es aus genetischen Gründen in der Regel nur sinnvoll ist, Nachkommen bis zur F 1- Generation als Kreuzung zu behandeln." Danach müssen also drei Kriterien - nämlich Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf - denen eines Kampfhundes entsprechen, um Ihren Liebling die Kampfhundeeigeschaft in die Schuhe zu schieben. Daraus folgt zwingend, dass selbst unter ausdrücklich hypothetischer Zuordnung eines Hundes aufgrund dessen Phänotyps als Kampfhund, davon auszugehen ist, dass es sich bei einem braven Hund mangels negativer Wesenseigenschaften nicht um einen Kampfhund im Sinne der Bayerischen Kampfhundeverordung handeln kann. Dennoch ziehen die Ordnungsämter und Strafverfolgungsbehörden regelmäßig Hunde willkürlich ein, ohne den Nachweis zu erbringen, dass es sich auch tatsächlich um einen Kampfund handelt. Stoppen Sie diese Behördenwillkür und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der von dieser Materie etwas versteht. |
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