Dominik Storr - Rechtsanwalt
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Gesetze - Warum sind sie der Parteien liebstes Kind?

Die Antwort ist einfach: Ein Gesetz, egal welches, subventioniert gleichsam (oder schafft gar) Hunderte, mitunter Tausende von Arbeitsplätzen in der Legislative, Exekutive und Judikative, um die Aufgaben der sogenannten Allgemeinheit wahrzunehmen und den eigentlichen Staatsapparat zu repräsentieren und zu verwirklichen. Hinzu kommt, daß sich in den endlosen Paragraphendschungel hinein exzellent Ausnahme- und Subventionstatbestände verstecken lassen, die von einer großzügig spendenden Klientel in Ausschüssen, die wiederum auf Kosten der Allgemeinheit tagen, eingefordert werden. Oder wissen Sie, werte Leserinnen und Leser, in welchem Paragraphen geregelt ist, daß Atomkonzerne steuerfreie Rücklagen in Milliardenhöhe auf firmeneigenen Konten bilden können (oder daß Kohle von der Ökosteuer ausgenommen ist)? Fragen Sie doch mal einen Juristen, wo das steht. Er wird Ihnen mit Kopfschütteln begegnen. Diese subventionierten Rücklagen, die sich im Laufe der Jahre durch den Zinseszinseffekt reichlich mehren und die für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in ferner Zukunft vorgesehen sind, gingen der Allgemeinheit bei einer Insolvenz des Konzerns unweigerlich verloren (ich denke hierbei vor allem an den Konkurs des amerikanischen Energieriesen Enron). Gerecht?

Oder wußten Sie zum Beispiel, daß an einem deutschen Fluß alle 500 Meter ein Beamter der Schiffahrtsverwaltungen sitzt? Was er dort macht? Mit anderen seiner über 25.000 (!) Kollegen ineffizient in einem klimatisierten Büro zu Lasten der Umwelt und auf Kosten des Steuerzahlers arbeiten1! Wußten Sie, daß wir immer noch eine Flurbereinigungsbehörde haben? Oder ein Bundessortenamt, welches den Bauern vorschreibt, welche Kartoffel sie zu verwenden haben? Oder eine Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH, die Bauern Geld abluchst, wenn diese überwiegend ihr eigenes Saatgut verwenden2?

Und was ist mit dem völlig ausufernden Steuerrecht, dessen überwältigende Menge an Vorschriften nicht einmal dem Bundesfinanzministerium auf eine erste Anfrage hin bekannt war? Sie können sich sicherlich vorstellen, daß durch die Ersetzung aller bisherigen Steuerarten durch lediglich eine Konsumsteuer 99,9 Prozent der Steuervorschriften obsolet würden. Steuerschlupflöcher würde es mangels Einkommens- und Unternehmenssteuer nicht mehr geben. Die ganze Debatte ist demnach überflüssig. Auch im umweltrechtlichen Bereich würden dank der Konsumsteuer viele Regelwerke überflüssig werden. Pars pro toto wäre da die ‚Dosenverordnung' (das Lebenswerk eines Ministers) zu nennen, da Einwegverpackungen mit einer höheren Konsumsteuer belegt, automatisch einen schlechteren Absatz fänden als steuerlich preiswerter eingestufte Behältnisse, die wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können.

Die Überflutung unserer Gesellschaft mit Gesetzen liegt natürlich auch, soweit dies wie eben gesehen nicht vorsätzlich geschieht, in der Inkompetenz unserer gegenwärtigen Gesetzesschreiber begründet. Das Bürgerliche Gesetzbuch, 1896 ins Leben gerufen, ist über 100 Jahre alt und immer noch in der Lage, sämtliche Beziehungen zwischen 80 Millionen Bundesbürgern durch abstrakte Vorschriften konkret zu regeln. Es kommt mit einem allgemeinen Teil aus, der gerade einmal 240 Paragraphen umfaßt. Diese Genialität ist den heutigen Gesetzesautoren leider völlig abhanden gekommen. Denn warum gibt es sonst allein im Umweltrecht mehr als 10.000 Vorschriften? Warum gibt es kein Verwaltungsgesetzbuch, welches komplett die Beziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Hand regelt und allgemeine Vorschriften nach Vorbild des BGB vor die Klammer stellt? Warum wurde das Verwaltungsrecht in Hunderte von Gesetzen und Verordnungen aufgeteilt? Warum gibt es kein transparentes Steuergesetzbuch? Und was ist mit dem Arbeitsrecht? Warum auch hier die versplitterten Vorschriften und das Richterrecht, statt eines einzigen transparenten Arbeitsgesetzbuches mit allgemeinen Vorschriften, die man, ich wiederhole mich, vor die Klammer zieht? Alles Fragen, die Ihnen die hochdekorierten Rechtsexperten in den Ausschüssen sicherlich gerne beantworten würden - wenn sie nur könnten und dürften. Oder scheint es so zu sein, daß keiner dieser Fachleute die präzise Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches auch nur annähernd verinnerlicht hat. Sie sollten daher einen Juristen, den Sie mit einem wichtigen Mandant beauftragen wollen, nicht nach dessen spezifischer Fachanwaltschaft fragen, sondern ob er die abstrakte Systematik des Rechts verstanden hat (natürlich auch, ob er den konkreten Fall möglichst schnell und kostengünstig einer für Sie befriedigenden Lösung zuführen kann).

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1 So hat der Bund Naturschutz den Erhalt der letzten freifließenden Abschnitte der Donau zu einem Hauptthema gemacht. Ein schier aussichtsloser Kampf gegen die Kanallobby (in diesem Fall das Bayerische Wirtschaftsministerium; generell Verdi, IHK, Beton-, Tiefbau- und Entsorgungsunternehmen, Schiffahrtsverwaltungen, Schiffahrtsdirektionen, Wasserstraßenneubauämter, Bundesamt für Gewässerschutz usw.). Ganz nebenbei erwähnt: Bei der Vergabe millionenschwerer Aufträge für die Herstellung oder Erneuerung von Wasserstraßen herrschten zumindest in einem von mir aufgedeckten und an die Öffentlichkeit gebrachten Fall mafiöse Zustände; dazu gesellten sich erhebliche Verstöße gegen bestehendes Umweltrecht, die im Verschwinden von ca. 25.000 Tonnen stark belasteter Weichsedimente gipfelten. Insider wußten, daß ein leitender Bundesbeamter, dessen Namen ich hier nicht nennen möchte, anordnete, das kontaminierte Material vor einem Hochwasser in die Flußmitte zu kippen, um es über die grüne Wiese zu entsorgen. Mangels Gewaltenteilung verlief meine Strafanzeige gegen den Beamten im Sande - trotz zugespielter (ausreichender) Beweise. Wen es interessiert: Bei der illegalen Entsorgung von 25.000 Tonnen (!) besonders überwachungsbedürftiger Abfälle wäre ein Unternehmer vermutlich nicht ohne Freiheitsstrafe davongekommen. Soviel zu der im Grundgesetz normierten Gleichheit vor dem Gesetz.

2 Bauern, die erfolgreich wirtschaften wollen, sollten sich daher nicht dem Bauernverband anschließen, sondern ihre Interessen selbst in die Hand nehmen.