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Zum Thema "Versicherungsrecht"Sie kennen das vielleicht. Man schließt eine Versicherung ab, zahlt jahrelang schön brav die Prämien und im Leistungsfall schließlich zahlt die Versicherung nicht. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel treten Versicherungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit regelmäßig nach § 16 VVG vom Vertrag zurück. Begründet wird dies zumeist mit einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherten. Wenn der Versicherung der Antrag des Versicherten auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente vorliegt, beginnt diese nämlich zunächst mit der Prüfung, ob der Versicherte bei der mehrere Jahre zurückliegenden Antragstellung die Gesundheitsfragen richtig beantwortet hat. Hierzu holen die Versicherer bei Ärzten, Krankenversicherungen und Arbeitgebern Auskünfte über die Krankheitsgeschichte des Versicherten ein. Sollten hier beim Abgleich mit den Antragsunterlagen Widersprüche auftreten, nimmt das die Versicherung gerne sofort zum Anlass, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Sie sollten daher bei Antragstellung akribisch darauf achten, dass der Vermittler ihre Krankheitsgeschichte vollständig aufnimmt, was er nur ungern tut, weil dann die Chance auf einen Abschluss des Vertrages sinkt. In einem späteren Prozess können Sie sich darauf verlassen, dass die Versicherungen so tun, als wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass ihre Versicherungsvermittler sorgfältig und gewissenhaft stets nur im Sinne des Verbrauchers und weniger auf den eigenen Geldbeutel bedacht handeln. Dies ist aber eine Mär, denn bisher hat sich noch niemand die Mühe gemacht, den volkswirtschaftlichen Schaden zu beziffern, den ein Großteil der Versicherungsbranche mit ihren Strukturvertrieben als "Freibeuter unseres Wirtschaftslebens" anrichtet. Der Eindruck, dass Versicherungsunternehmen die Menschen von Leid, Schrecken und Sorgen befreien und Wohltäter der Menschheit sind, ist in zweifacher Hinsicht falsch. Erstens sind es die Versicherten selbst, die Versicherung herstellen, indem sie mit ihren Beiträgen die finanziellen Folgen von Unglücksfällen ausgleichen. Zweitens sind gerade Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihre Vermittler für das Leid von Millionen von Versicherten und deren Familien verantwortlich, die auf die Einfangmethoden der zumeist befreundeten Versicherungsvermittler hereinfielen, auf deren Zusicherungen und Beteuerungen vertrauten, dann aber plötzlich im Schadensfall völlig allein dastanden und deshalb - oft als Sozialhilfefälle deklariert - in finanzieller Not leben und dahinvegetieren. Der privatisierte Sozialstaat wäre fürwahr keine Utopie, wenn das private Versicherungswesen besser funktionieren würde (lesen Sie auch: Die Mär vom Sozialstaat). Rund 500.000 Menschen arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland als Anbieter und Berater im Finanzbereich, ohne dass sie bislang einer berufsspezifischen Regelung oder Überwachung unterworfen sind - außer den allgemein gültigen des BGB, HGB und StGB. Solange sich ein jeder von diesem Heer aus "Spezialisten" betätigen kann, ohne dass er irgendwelche Qualifikationen nachweisen, fundiertes Fachwissen belegen und seine Arbeit unter ständiger Kontrolle halten muss, ist jeder Versuch, betrügerischen Umtrieben in diesem hochsensiblen volkswirtschaftlichen Bereich entgegenzuwirken, Illusion. Die Folgen sind verheerend und manifestieren sich unter anderem auch in einer Flut von Prozessen, mit denen sich Gerichte und Anwälte herumschlagen müssen. Leider sehen die Gerichte jedoch nur zu selten, was hier zu Gunsten der Finanz-Großkonzerne und zu Lasten des unwissenden Bürgers passiert. Vor allem bei den großen Versicherungsaktiengesellschaften hat sich immer mehr der Trend durchgesetzt, den Angestellten-Vertriebsdienst abzubauen und zunehmend die Zusammenarbeit mit selbständigen Vermittlern zu suchen, was naturgemäß zu Lasten der Ausbildungstiefe, wie auch der Ausbildung insgesamt, vor allem jedoch zu Lasten des Kunden und Verbrauchers geht. Dies folgt daraus, dass die Beratung des angestellten Vermittlers dem Kunden ein höheres Maß an Qualitätssicherheit bietet, als das eines freien Vertragsvermittlers, denn der Angestellte bezieht ein Festgehalt und hat bei - zumindest wiederholten - Fehlberatungen mit der Kündigung zu rechnen, während der freie Vertragsvermittler bei einer hohen Stornoquote oder andauernder Falschberatung nur die Versicherungsgesellschaft wechseln muss, um weiterhin tätig zu sein. Die bedeutendsten Vertriebsschienen der Versicherungsaktiengesellschaften sind die selbständigen Drückerkolonnen (auch "Kloppertruppen" genannt), die vor allem unter Ausnutzung persönlicher Beziehungen überwiegend in den ländlichen Gebieten agieren. Permanenter Verkaufsdruck zur Absicherung der eigenen Lebenshaltung und Anschaffung von branchenüblichen Luxussymbolen als Spiegelbild des eigenen Erfolges bedeutet das Lebenselixier dieser "fachkundigen" Berater. Wer Geschäft bringt, rückt auf, kann Leute anwerben und für sich arbeiten lassen und erhält schließlich höhere Provisionen. Am meisten steckt jedoch die Aktiengesellschaft an der Spitze dieser Strukturvertriebe ein. Jene ausschließlich für die großen Gesellschaften arbeitenden Versicherungsvertreter erhalten in den meisten Fällen neben einem Provisionssatz noch einen zusätzlichen Kostenersatz (Bürokostenzuschuss u.ä.) dafür, dass sie sich im Gegenzug verpflichten, nur Produkte der Konzerne zu vermitteln. Meist erhöht sich der Prozentsatz der Provisionen, wenn bestimmte Mindestumsätze erreicht werden. Solange ein Versicherungsvertreter nicht durch Beschwerden von Kunden, übermäßig hohe Prämienausfälle oder überdurchschnittlich hohe Stornoquoten auffällt, kümmert sich der Versicherer auch nicht um die Art und Weise seiner Arbeit. Denn so liebevoll und großzügig die Versicherungen auch für ihre Produkte werben (was der Kunde letztlich bezahlt), so wenig transparent und verbraucherfreundlich, verantwortungsvoll und individuell ist die Beratung auf unterster Ebene - der Ebene des Verbrauchers. Die Vertreter der Verbraucherschutzorganisationen haben daher den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten eindeutig auf den Vertragsschluss und die hinreichende Information des Versicherungsnehmers gelegt. Der Verkauf einer Versicherung ist zudem fast immer eine Einmalhandlung. Mit der Vermittlung des Verkaufs hat der Versicherungsvertreter daher sein Pulver meist verschossen. Eine intensive, solide Betreuung des Kunden ist daher für den Vermittler vordergründig sinnlos, zeitraubend und entspricht auch nicht den Gepflogenheiten in der Branche. |
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