Dominik Storr - Rechtsanwalt
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Staatliches Unrecht lauert überall.

Ob im Straßenausbaubeitrags- und Erschließungsrecht oder bei völlig überdimensionierten Bauinfrastrukturmaßnahmen, die Ihren Lebensraum zerpflügen und Sie mit zusätzlichen Immissionen belasten, geschummelt wird überall. Darauf können Sie sich verlassen (siehe "Die Mär vom Rechtsstaat").

Aufgrund meiner fundierten Ausbildung im Verwaltungsrecht helfe ich Ihnen, sich gegen staatliches Unrecht zur Wehr zu setzen.

Falls Ihnen ein öffentlich-rechtlicher Bescheid, von dem Sie sich ungerecht behandelt fühlen, ins Haus oder in Ihren Betrieb flattert, ist es zunächst einmal wichtig, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, da der Verwaltungsakt andernfalls bestandskräftig wird. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist droht dessen Unanfechtbarkeit, auch wenn er rechtswidrig ist und Sie in Ihren Rechten verletzt.

In Planfeststellungsverfahren sind Sie angehalten, innerhalb der frühen Einwendungsfrist Ihre Bedenken an dem Planvorhaben zu äußern. Tun Sie dies nicht, können Sie sich hinterher im Klageverfahren nicht mehr auf Rechtsverletzungen berufen. Da in einem Planfeststellungsverfahren an den Inhalt der Einwendungen hohe Maßstäbe geknüpft sind, empfehle ich Ihnen dringend, bereits hier anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn staatliches Unrecht droht, reicht es häufig nicht aus, "nur" den Klageweg zu beschreiten. Es sollten zusätzliche Möglichkeiten genutzt werden, um den Staat in seine Grenzen zu verweisen. Häufig baut sich der Staat wie eine Windmühle vor Ihnen auf. Hier gilt es nun, die Schwachstelle in der Konstruktion herauszufiltern, um danach - fürwahr gut vorbereitet -  "aus allen Rohren gegen das Monstrum zu schießen".

Dies kann geschehen durch

  • die Ausschöpfung des Rechtsweges,
  • die frühzeitige Konfrontation mit den Entscheidungsträgern (Gemeinderat, Bürgermeister, Ministerium usw.),
  • gut koordinierte Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Berichterstattung in den öffentlichen Medien,
  • Recherche über die wahren politischen Hintergründe und Seilschaften,
  • eventuelles Einleiten von Disziplinar- und Strafverfahren.

Bei folgenden Themen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Kommunalrecht, insbesondere im öffentlichen Abgaben-/Gebühren- und Beitragsrecht (z.B. Straßenausbaubeitragsrecht),
  • im Staatshaftungs- und Enteignungsrecht,
  • bei Planfeststellungsverfahren (insbesondere Fernstraßen-, Eisenbahn-, Luftverkehrs und Bundeswasserstraßenrecht),
  • bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren (Anlagenzulassungsrecht),
  • im Energierecht,
  • im öffentlichen Baurecht (Erschließungsrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht),
  • im Subventions-, Beihilfe- und Vergaberecht,
  • im Altlastenrecht,
  • im Abfallrecht,
  • im Natur- und Tierschutzrecht,
  • im Jagdrecht sowie
  • im Steuerrecht.