- Pressemitteilung - “Kampfhund” Damian hätte nicht sterben müssen, wenn alle an diesem Drama Beteiligten ihre Hausaufgaben gemacht hätten

Ein Hund, über dessen Abstammung keine Ahnentafel besteht und dessen Elternteile nicht mehr greifbar sind, ist schwerlich nachweisbar als Kampfhund der ersten Kategorie der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit einzustufen.

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München kennt diese Bedenken und hat daher einer von mir eingereichten Klage in einem ähnlich gelagerten Fall stattgegeben (Az. 24 B 02.705). Damian hätte also nicht sterben müssen, wenn der Bürgermeister den Fall nicht nur zur eigenen Chefsache erklärt, sondern sich darüber hinaus auch gefragt hätte: Ist Damian denn tatsächlich ein Kampfhund der ersten Kategorie der Bayerischen Kampfhundeverordnung und kann ich dies auch vor Gericht eindeutig beweisen?

Beispiel: Ist ein Mensch, nur weil er schlitzartige Augen hat, ein Japaner? Er könnte doch auch genauso gut aus China, Indonesien oder Vietnam stammen. Er könnte auch aus Russland kommen oder sogar ein Nachfahre der Eskimo sein. Das soll heißen: Vielleicht war Damian gar kein American Staffordshire Terrier. Niemand hatte dies geprüft. Vielleicht war Damian ein Labrador-Boxer-Mischling. Der erste Anschein spricht dafür. Vielleicht handelte es sich bei Damian auch um einen Molosser oder Mastiff oder vielleicht um einen Bullmastiff-Boxer-Mischling, alles Hunde, die gehalten werden dürfen.

Vielleicht war Damians Vater ein Labrador oder eine Bulldogge und seine Mutter eine Bullmastiff-Hündin, alles Fragen, die sich sowohl Höchbergs Bürgermeister als auch der ermittelnde Staatsanwalt und natürlich auch die Gerichte hätten stellen müssen. Immerhin fahndete man nach dem Hund wie nach einem Schwerverbrecher.

Die Antwort kann klar vorweggenommen werden: Weder der Bürgermeister, noch die Staatsanwaltschaft, weder die ablehnende Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die kurz zuvor meiner Klage stattgegeben hatte, noch die verängstigte Hundehalterin sowie ihr scheinbar überforderter Rechtsbeistand wussten, um welche Gattung es sich bei Damian in Wirklichkeit handelte.

Der stark gebeutelten Hundehalterin kann man schwerlich Vorwürfe machen, ihrem Anwalt und den Gerichten schon eher, denn nach dem im Verwaltungsrecht verankerten Amtsermittlungsgrundsatz trifft nicht sie, sondern den Rechtsstaat die Beweispflicht, ob es sich bei Damian zweifelsfrei um einen Kampfhund der ersten Kategorie der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit handelte.

Und dies können, wenn überhaupt, nur ausgewiesene und unabhängige Experten feststellen.

Der Bürgermeister und die Staatsanwaltschaft, die womöglich ohne Befugnis in Rechte Dritter eingegriffen haben, können dies ganz sicher nicht. Sie haben Damian die Kampfhundeeigenschaft einfach nur kategorisch in die Schuhe geschoben.

Armer Damian! Nur weil soviel Inkompetenz aufeinander prallte, musste er sterben.

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