Altlastenrecht
Freitag, den 4. Februar 2005Bundesverfassunsgericht beschränkt Kostentragungspflicht des Zustandsverantwortlichen bei Altlasten
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hat der Eigentümer eines Grundstückes, dass mit Altlasten kontaminiert ist, die Sanierungskosten künftig nur noch dann zu tragen, wenn diese Kostentragung auch wirklich zumutbar ist. Das BVerfG begründet dies in seiner Entscheidung zum Altlastenrecht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung mit [...]