EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie droht zu verwässern

Maßgeschneiderte Ausnahmen für die Versicherungslobby

Bei dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie handelt es sich einmal mehr um maßgeschneiderte Ausnahmen für die Versicherungslobby. Die vordergründig gutgemeinte Richtlinie der Europäischen Union droht somit gänzlich zu verwässern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die geplanten neuen Regeln für Versicherungsvermittler heftig kritisiert. “Aus verbraucherfreundlichem EU-Recht ist ein für die deutsche Versicherungslobby maßgeschneiderter Ausnahmekatalog geworden”, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller, denn die lückenhafte Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht werde auch weiterhin dazu führen, dass der Absatz von Versicherungsprodukten primär von der Höhe der Vermittlerprovision bestimmt wird und nicht von der Qualität und dem Preis der angebotenen Versicherungsprodukte. “Die zahlreichen Hintertüren bei den Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten werden zur Folge haben, dass die deutschen Haushalte auch künftig überwiegend falsch und zu teuer versichert sind”, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Lob  kommt allein von der Versicherungslobby

Insbesondere die Stellungnahmen der Versicherungslobby zum Referentenentwurf zeigen, dass die deutsche Politik wieder mal (absichtlich) ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, um Sonderinterssen über den Verbraucherschutz zu stellen. Denn großes Lob kommt allein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Bankenfachverband und der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes begrüßen, dass “bewährte” Vertriebsstrukturen aufrechterhalten werden können.

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