Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz führt zur Annulierung des Darlehens
Kapitalanleger, die von einer Finanzgesellschaft oder einem Bauträger eine Eigentumswohnung mit der dazugehörigen Finanzierung einer Bank erworben haben, müssen das Darlehen unter Umständen nicht zurückzahlen. Denn Angeboten dieser Art liegen in vielen Fällen Vollmachten zugrunde, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 17 U 228/05 und 17 U 209/05). Die Bank könne das Darlehen daher nicht zurückzufordern. Prozessiert hatte die Landesbank Baden-Württemberg, welche die Finanzierung der “Sorglos”-Immobilien der in der Zwischenzeit insolventen Düsseldorfer Wohnungsfirma Bast-Bau übernommen hatte. In diesem Zusammenhang wurden an gutgläubige Kapitalanleger Eigentumswohnungen zu weit überhöhten Marktpreisen veräußert.