Die Mär vom Sozialstaat (Art. 20 Absatz 1 Grundgesetz)

Artikel 20 Grundgesetz lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Blankes Entsetzen löst teilweise meine Forderung nach der Abschaffung der Lohnnebenkosten aus, weil damit die Aufgabe der staatlichen Kranken- und Altersvorsorge verbunden sei. Viele setzen dies mit der Beerdigung des in Art. 20 Absatz 1 GG unabdingbar verankerten Sozialstaatsprinzips gleich. Zudem ließe sich das auch aus tatsächlichen Gründen nicht durchsetzen. Beide Argumente halten einer kritischen Überprüfung nicht stand, weil auch hier rechtsstaatliche Prinzipien zum Tragen kommen. Arbeitnehmer, die nach altem Recht Rentenansprüche erworben haben, können zwischen der Beibehaltung der staatlichen Rente oder deren Kapitalisierung wählen. Bei einer Kapitalisierung müßte der Arbeitnehmer einen Teil des ausgezahlten Geldes für eine private Altersvorsorge oder eine staatliche Rentenkasse seiner Wahl aufwenden. Über den anderen Teil des Geldes könnte er frei verfügen, was gleichzeitig starke Anreize für unternehmerische Investitionen setzen würde1.

Auch das erstgenannte Horrorszenario, die vermeintliche Abschaffung des Sozialstaates, hält einer näheren Prüfung nicht stand. Allein der Umstand, daß unsere Staatsquote derweil 50 % beträgt, macht unser Sozialstaatsmodell zu einem Totengräber. Stellen Sie sich vor, Ihr Geldverwalter zieht 50 Prozent des ihm von Ihnen anvertrauten Geldes als Honorar ein. Fänden Sie dies etwa seriös? Fänden Sie dies sozial? Nein, denn es ist asozial, einem Bürger Geld wegzunehmen, die eine Hälfte davon zu behalten und die andere Hälfte an die stärksten Interessenverbände weiterzureichen - ohne ein Einspruchsrecht Ihrerseits. Als Jurist vermag ich diese töricht anmutende Vorgehensweise dem Grundgesetz nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Eine Courtage2 in Höhe von 50 % würde auf dem freien Markt zu Recht die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.

Auch aus ökonomischer Sicht ist unser Sozialstaat ein realer Irrsinn, wenn man bedenkt, daß eine auf dem freien Markt abgeschlossene Lebensversicherung im Durchschnitt 6 - 11 mal (je nach Alter) besser abschneidet als die staatliche Rente. Zu der kriminellen Energie Ihres Geldverwalters, der, wie gesagt, die Hälfte Ihres Vermögens als Honorar unterschlägt, gesellt sich somit reichlich Inkompetenz, indem er nicht einmal in der Lage ist, die verbleibenden 50 Prozent Ihres Geldes über mehrere Jahrzehnte hinweg derart gewinnbringend anzulegen, daß er Ihnen am Ende wenigstens wieder 100 Prozent des empfangenen Geldes auskehren kann. Meinen Sie, dieser Geldverwalter würde sich in der freien Wirtschaft durchsetzen? Vor wem oder was verspüren unsere Kritiker dann Angst? Vor unseriösen Geldverwaltern und Versicherungen, vor denen wieder erstarkende Verbraucherverbände warnen werden und die justitiabel belangt werden können? Oder vor Betrügern, die sich auf einem transparenteren Markt gewiß nicht durchsetzen könnten?

Und welch andere Wahl haben wir denn überhaupt? In unseren sozialen Sicherungssystemen stecken über 6 Billionen Euro Schulden. Der Barwert der bestehenden Rentenansprüche beträgt in etwa 4,2 Billionen Euro. Hinzu kommen weitere 875 Milliarden Euro an Versorgungsansprüchen von Beamten und gleichgestellten Arbeitnehmern gegenüber Bund, Länder, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Arbeitgebern. Die Verschuldung in den sozialen Sicherungssystemen für Krankheit und Pflege belaufen sich auf über 1,2 Billionen Euro. Die Gesamtschuldenquote der Bundesrepublik Deutschland beträgt somit 350 bis 400 Prozent des Bruttoinlandproduktes3. Anhand dieser Zahlen wird hoffentlich für jedermann deutlich, daß die Beitragsfinanzierung der Renten bereits jetzt an ihre äußersten Grenzen gestoßen ist.

Daß diese Schulden durch ein Wachstum der Wirtschaft aufgefangen werden können, ist eine weit verbreitete Mär4. Gleiches gilt für eine Tilgung der Schulden durch Sparsamkeit5. Die Kritiker meines Modells kommen deshalb nicht umhin, sich mit der Frage auseinander zu setzen, welche Leistungen der Staat künftig noch erbringen kann und wie diese finanziert werden sollen6.

Die von mir geforderte Entbindung der Arbeitnehmer vom Zwang der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Renten,- Arbeitslosen-, Kranken,- und Pflegeversicherung verstößt eindeutig nicht gegen das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Im Gegenteil. Sie wird dafür sorgen, daß der Sozialstaat nicht zwangsweise aufgelöst wird und sich die politische Landschaft nicht zunehmend radikalisiert. Sie wird weiterhin dafür Sorge tragen, daß eine Verschärfung der Besteuerung des Privatvermögens nicht von Nöten ist und die Menschen wieder in der Lage sind, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und für ihr Alter ausreichend vorzusorgen7.

Dies wird erreicht

- durch die Rückübertragung der allgemeinen Fürsorge auf die Kommune bzw. Region8,

- durch die Abschaffung aller existierenden Steuerarten bei Einführung der einzig sozialen Steuer - einer gestaffelten Konsumsteuer9,

- durch eine Belebung der Binnennachfrage, indem Arbeitnehmer bei Auszahlung des Bruttolohns und mangels steuerlicher Abgaben und Lohnnebenkosten wieder deutlich mehr Geld in der Tasche für den Konsum haben,

- indem sich Arbeitnehmer ihre erworbenen Rentenansprüche auszahlen lassen können und danach die Wahl haben, einen Teil davon in eine staatliche oder private Vorsorge zu investieren,

- indem durch die Abschaffung der staatlichen Lohnnebenkosten Anreize für mehr Beschäftigung gesetzt werden, wodurch das Heer der Arbeitslosen rasch reduziert würde,

- indem Unternehmer von den unsäglichen und unzähligen staatlichen Reglementierungen befreit werden,

- durch die Entmachtung der Parteien, Gewerkschaften und Kartelle, was dafür sorgen wird, daß wieder Geld für die wahren sozialen Belange in den Bürgerschaften und Regionen10 vorhanden ist.

Das Bundessozialgericht11 definiert den Sozialstaat übrigens als Schutzprinzip für die wirtschaftlich Schwachen und verpflichtet den Staat, auch diese Freiheit von Not, ein menschenwürdiges Dasein und eine angemessene Beteiligung am allgemeinen Wohlstand zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht12 sieht in der Sozialstaatsklausel eine Verpflichtung zur gerechten und ausgeglichenen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse13. Im übrigen ist die Reichweite des Sozialstaatsbegriffes unklar und nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes14 in hohem Maße einer konkreten Ausgestaltung15 bedürftig16.

Wenn dem so ist, warum verkaufen uns dann die Systemparteien ihr todkrankes Modell der “sozialen” staatlichen Absicherung als einzig vorhandene sozialstaatliche Alternative und kassieren dabei für jeden eingezahlten Beitrag 50 % “Prämie” (Staatsquote!), die in ihren uferlosen Bürokratie- und Karrierenetzwerken versumpfen? Warum versehen sie dann starke Interessengruppen, die nicht einen Cent in die Gemeinschaftskasse einbezahlt haben, großzügig mit Leistungen? Warum finanzieren dann Selbständige mit ihren Steuern17 marode staatliche Versorgungsdienste und nicht-kirchlich-gebundene Steuerzahler diese subventionierten Religionsvereine? Haben Sie schon einmal eine Aktiengesellschaft erlebt, die Ausschüttungen an Nichtaktionäre vornimmt? Sicher nicht, denn dies würde den Tatbestand der Untreue erfüllen. Gleiche Tat (Untreue!), anderer Täter (BRD!) und man nennt das Gebaren nicht mehr eine Straftat, sondern bezeichnet es als Sozialstaatsprinzip.

Keine Kaste in unserem Staatswesen greift zudem so ungeniert ins Staatssäckel wie die Politiker selbst. Der Bundespräsident zum Beispiel erhält auch nach dem Ausscheiden aus seinem Amt 100 Prozent seiner Bezüge (in sechsstelliger Höhe!), nicht einbezogen alle sonstigen Annehmlichkeiten wie Büro, Sekretärin, Dienstwagen, 13. Monatsgehalt, etc. und zwar lebenslang und ohne dafür jemals irgendwelche Beiträge entrichtet zu haben. Komisch, denn dem Grundgesetz lassen sich derartige Privilegien nicht entnehmen.

Im Gegenteil: Nach Art. 3 Abs. 1 GG muß jeder Mensch vor dem Gesetz gleichgestellt sein.

Für Politiker gibt es soziale Leistungen in Hülle und Fülle. Langjährige Mitglieder des Bundestages können schon mit 55 Jahren Altersbezüge erhalten. Oder es droht die “Entsorgung nach oben” (EU) bzw. Versetzung auf den Posten eines Geschäftsführers einer parteinahen Stiftung, die sich gleichfalls aus der Staatskasse bedienen. Wo normalen Rentnern bei Nebenerwerbstätigkeiten die Kürzung der Rente droht, bedienen sich unsere Politiker gerne auch mehrfach aus verschiedenen früheren Ämtern18. Nicht vergessen sollten wir auch die steuerfreien Zusatzvergünstigungen im Amt, wohingegen sich der normale Arbeitgeber Essenszuschüsse, Geschenke bei Firmenjubiläen und einen auch privat nutzbaren Firmenwagen steuerlich anrechnen lassen muß19. All dies verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.

Fazit: Es sieht demnach so aus, als ob die Parteien es wohl willentlich versäumt haben, der massiven Veruntreuung der von den Bürgern abgezwungenen “Sozialabgaben” und der völligen Negierung der seit 25 Jahren von allen unabhängigen Fachleuten akklamierten Gefahren für die Staatsfinanzen mutig entgegenzuwirken. All dies unterließen sie wohlweislich, mag man dies clever oder opportunistisch nennen. Sie haben damit aber die vom Bundesverfassungsgericht vorausgesetzte fachliche Qualifikation zur Ausfüllung des Sozialstaatsprinzips bedenklich vermissen lassen. Wäre es den Parteien wirklich, wie sie dies vorgeben, schon immer um das Wohl der Alten und unser aller Wohl gegangen, hätten sie fürwahr eher und mutiger handeln müssen.


1 Siehe “Die Wende wagen - zur Entschuldung der staatlichen Versorgungskassen”, www.zeitreport.de

2 Honorar, Provision

3 Quelle: “Im Wahlkampf verdrängt: Mindestens 8 Billionen Euro Staatsschulden” von Adrian Ottnad, IWG aktuell, Informationen aus dem Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V., Nr. 1/Sept.2005.

4 Als Folge der Überalterung wird Deutschland ab 2025 bestenfalls nur noch ein Wirtschaftswachstum von etwa 0,5 Prozent generieren.

5 Bei 3 % Tilgung im Jahr müßten wir ca. 600 Jahre sparen.

6 Vgl. zur gesamten Problematik Ottnad, “Die Renditen der gesetzlichen Rente. Für Junge ein schlechtes Geschäft”, siehe Neue Veröffentlichungen des IWG Bonn.

7 Die Entbindung von der Zwangsmitgliedschaft in den maroden Versorgungssystemen wird zudem auch verhindern, daß eine “elegante” ad hoc-Entschuldung durch Inflation erreicht wird. Bei 10 % Inflation sinkt in 10 Jahren ein Schuldenbetrag von 100.000 Euro auf unter 29.000 Euro.

8 Sozial fußt auf Gemeinschaftlichkeit, nicht jedoch auf sozialistischem Egalisierungswahn!

9 Sie ist eine Art Mehrwertsteuer mit fünf unterschiedlich hohen Besteuerungsstufen und wird auf den Konsum von Gütern und Dienstleistungen erhoben. Die Konsumsteuer unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Kategorien, nämlich 0 % auf existenziell wichtige Güter wie Grundnahrungsmittel oder notwendige Versicherungen, 20 % auf normale Güter, 40 % auf gehobene Güter und 60 % auf Luxusgüter. Die letzte Stufe der Konsumsteuer ist zur Steuerung bzw. Sanktionierung von bspw. umweltgefährdenden Produkten gedacht. Brötchen wären nach alledem von der Konsumsteuer befreit (Grundnahrungsmittel). Eine Jacht würde dagegen mit 60 % Konsumsteuer belegt werden (Luxusgut). Das Schiff wäre jedoch mangels staatlicher Zwangsabgaben auf den Faktor Arbeit und durch die Abschaffung aller existierenden Steuerarten immer noch wesentlich billiger als heute und vor allem auch viel preiswerter als im Ausland. Die Konsumsteuer ist jedoch nicht nur die einzig soziale Steuerart, sondern sie ist auch die einzig nachhaltige, indem umweltgefährdende Güter einfach höher besteuert würden. Damit würde sich die gesamte Nachfrage einer der größten Volkswirtschaften der Welt an nachhaltigen Gesichtpunkten orientieren. So einfach kann die Kombination von echtem Wirtschaftswachstum und Umweltschutz sein. Mitnichten grenzen sich diese beiden wichtigen Faktoren - Ökonomie und Ökologie - gegenseitig aus! Das ausführliche alternatives Steuerprogramm finden Sie auf www.d-perspektive.de.

10 Vor Ort, wo sich das gesellschaftliche Leben abspielt.

11 BSGE 10, 100.

12 BVerfGE, 22, 204.

13 Sind die gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse gerecht?

14 BVerfGE, 5, 198; 10, 370 f..

15 Leider geschah dies durch die Parteien und Gewerkschaften.

16 Vgl. auch Seifert u. Hömig, “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland”, Taschenkommentar, 4. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, S. 181.

17 Die Steuerzahler finanzieren immer größere Teile der Rente. 2004 überwies der Bund 77,4 Milliarden Euro an die Rentenversicherung. Ohne diese Zahlungen hätte der Beitragssatz bei 28,4 statt bei 19,5 Prozent gelegen (Quelle: IWG aktuell, Informationen aus dem Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V., Nr. 1/Sep.2005).

18 Z.B. als Oberbürgermeister, Staatssekretär, Minister(präsident) - derartige Jobs gibt’s ja in Hülle und Fülle.

19 Nach dem neuen Koalitionsvertrag nunmehr mit 1,5 % des Listenpreises (zuvor mit 1 % = 50 % Erhöhung!

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