Luxemburg: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer brandaktuellen Entscheidung (10.07.2007) die zwangsweise Eingliederung von luxemburgischen Grundstückseigentümern in sogenannte Jagdsyndikate für menschenrechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof hält somit an seiner Rechtsprechung zum französischen Jagdrecht aus dem Jahre 1999 fest und weist damit auch Luxemburg in die Schranken. Es wird davon auszugehen sein, dass der Gerichtshof ebenso die deutsche Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften für unzulässig erklären wird.

Die vollständige Entscheidung finden Sie [hier].

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