Gewaltenteilung ade - Jäger entscheiden über grundlegende Frage des Jagdrechts selbst
Wie nett, dass die beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg anhängigen Musterverfahren auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft von drei Richtern entschieden werden, von denen Medienberichten zu Folge mindestens zwei Jäger sind. Die lodengrüne Jägerzunft sitzt damit nicht nur in den parlamentarischen Ausschüssen und macht dort ihre eigenen Gesetze, sie sitzt nicht nur in den Jagdbehörden und überwacht sich selbst, nein, sie sitzt auch in den Gerichten und entscheidet über ihre eigenen Fälle. Und das nennt man dann Gewaltenteilung.