Droht aus Brüssel eine institutionelle Diktatur?
Diese Frage beantwortet uns gerne der “Bilderberger” und ehemalige EU-Kommissar Jean Claude Juncker wie folgt: “Wir beschließen etwas, stellen es in den Raum und warten dann einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt” (Quelle: Der Spiegel, Nr. 52/1999, S. 136.).
Ziel der europäischen Elite ist es, Schritt für Schritt eine Verzahnung von Entscheidungen und Institutionen zu schaffen, aus der es kein Zurück mehr gibt und die ein Eigenleben entwickelt, das den Willen der Menschen überschreitet (so in etwa Jean Monnet, Erinnerungen eines Europäers, München 1978, S. 594.). Wussten Sie, dass die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht, dass das Töten von Menschen erlaubt sein soll, wenn dies “unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”? Lesen Sie bitte selbst, wenn Sie es nicht glauben:
Art. 2 EMRK - Recht auf Leben
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung, verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Wie definiert sich nun aber ein Aufstand und wer entscheidet überhaupt darüber, ob das Niederschlagen einer Menschenansammlung und das damit verbundene Töten von Menschen rechtmäßig ist? Ein Gericht, nachdem die Menschen tot sind? Die Bürger der ehemaligen DDR hätten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention vermutlich ganz legal getötet werden können, als sie auf die Straße gingen, um für ihre Freiheit zu kämpfen. Interessant ist übrigens auch, dass die Europäische Menschenrechtskonvention ausdrücklich die Todesstrafe zulässt.
Vielleicht verstehen Sie jetzt besser, liebe Leserinnen und Leser, auf was Frau Merkel hinaus wollte, als sie auf einer Bilderberger-Konferenz sagte, dass die Deutschen keinen Ewigkeitsanspruch auf Demokratie hätten. Hören Sie zu diesem Thema auch den Vortrag von Dr. Karl Schachtschneider, Univ. Prof. für Öffentlichen Recht an der Universität Erlangen, oder besuchen Sie die Webseite von Mehr Demokratie e.V..