Strafanzeige gegen Monsanto

Was ist denn eigentlich aus meiner Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Firma Monsanto und “Gen”hofer wegen Verstoßes gegen das Gentechnikgesetz geworden?

Man höre und staune: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat zunächst ermittelt. Sie hat französische Dokumente ins Deutsche übersetzen lassen. Sie hat ein Rechtsgutachten über die Genehmigungssituation des genmanipulierten Maises MON810 erstellt, kommt jedoch am Ende gebetsmühlenartig zum selben Ergebnis wie der verlängerte (politische) Arm von Monsanto; ich spreche vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. So führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aus: “Für die in Deutschland angebauten Sorten des gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 liegt eine gentechnikrechtliche Genehmigung für das Inverkehrbringen zum Zwecke des Anbaus in Gestalt der Kommissionsentscheidung 98/294/EG vom 22.04.1998 in Verbindung mit der Zustimmung des französischen Ministers für Landwirtschaft und Fischerei der Republik Frankreich vom 03.08.1998 über das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 vor. (…) Nach alledem musste die Staatsanwaltschaft die Anzeigesache ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einstellen.”

Fazit:
Schade, denn nun kann Monsanto bestimmt wieder etwas ruhiger schlafen. Der Konzern hat die Strafanzeige nämlich ernst genommen und über seinen Anwalt Akteneinsicht beantragt, nachdem Monsanto über die Medien von meiner Strafanzeige Kenntnis erlangt hatte. Rechtlich gesehen sind die staatsanwaltlichen Ausführungen unhaltbar, denn diese erschöpfen sich lediglich in der Wiedergabe der fehlerhaften Rechtsauffassung der offensichtlich “befangenen” Exekutive (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Denn die französische Genehmigung bezieht sich eindeutig nicht auf die in Deutschland zugelassenen Maissorten. Die zitierte Kommissionsentscheidung entfaltet zudem keinerlei Rechtswirkung zugunsten der Fa. Monsanto.

Mein Tipp: Ein Crash-Kurs in Europarecht für die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Diesen bietet jede juristische Fakultät an.

Wie geht es weiter: Herr Kollege Dr. Buchholz von der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Collegen lässt gerade in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht klären, ob Monsanto eine Genehmigung für das Inverkehrbringen der deutschen Sorten des Mon810 hat. In diesem Verfahren rief ein Imker das Verwaltungsgericht Augsburg an und beantragte, die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern als Betreiberin des Maisanbaus zu verpflichten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der vom Antragsteller produzierte Honig nicht infolge des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais seine Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert.

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