Demokratie ist eine Mär - sie zerbrach leider wie ein Glas, bevor sie begann
An ihre Stelle trat - bereits mit Gründung der Bundesrepublik - eine “institutionelle Parteiendiktatur”, die seither sukzessive ausgebaut und systematisch verfestigt wurde.
Kein Bereich des öffentlichen Lebens - Medien, Rechts- und Finanzwesen, Logistik und Transport, Bauwesen und Information, Post- und (Tele-)Kommunikation, selbst Lotterien und weite Teile der Industrie - werden parteipolitisch besetzt und kontrolliert. Der Staat „gehört” den Parteien. Nur sieht das Grundgesetz eine derartige institutionelle Diktatur der Parteien gar nicht vor. Im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass den Parteien durch Art. 21 Satz 1 Grundgesetz kein Monopol sondern nur ein Recht der “Mitwirkung an der politischen Willensbildung” eingeräumt wird (vgl. BVerfGE 20,114; 41, 416 f.).
Der Charakter des Grundgesetzes duldet Ausschließlichkeitsrechte der Parteien weder bei der allgemeinen politischen Meinungs- und Willensbildung, noch bei Wahlen. Daraus folgt zwingend, dass nach dem Grundgesetz auch andere Formen der freiheitlichen Demokratie als die parlamentarische Parteiendemokratie rechtlich zulässig sind.