Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft: Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13.11.2008

Die in der Urteilberündung vorgetragenen Gründe des Verwaltungsgerichts, die für eine angebliche Unanwendbarkeit Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf das deutsche Recht angeführt werden, sind rechtspolitisch problematisch, systemwidrig und erscheinen zudem aus rechtsstaatlicher Sicht wie ein Richter in eigener Sache. Dies verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass mindestens drei der fünf Richter des Verwaltungsgerichts selbst jagdausübungsberechtigt sind und mindestens einer von ihnen als renommiertes Mitglied dem Bayerischen Landesjagdverband angehört.

Das Verwaltungsgericht kommt nämlich auf Seite 23 der Urteilsbegründung zu dem absurden Ergebnis, dass bei einer Anwendung der ständigen Rechtssprechung des EGMR der „Klima- und Umweltschutz“ „hinter ethisch motivierten Verweigerungshandlungen“ angestellt würde.

Weiterhin führt das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil aus, dass der EGMR „den Einfluss und die materielle Leistungsfähigkeit der gut organisierten Jagdgegner, die bereits über erhebliches Grundeigentum verfügen“, unterschätze.

Das Verwaltungsgericht spricht sogar von „ichbezogenen Befindlichkeiten Einzelner“. „Die Vorgehensweise von Jagdgegnern wie dem Kläger“ sei „zudem auch bezüglich des angeblich verfolgten Interesses sehr kurzsichtig und letzten Endes nicht zielführend.“

Diese juristisch nicht ernstzunehmenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts gipfeln auf Seite 22 darin, dass behauptet wird, dass der geltend gemachte Anspruch des Klägers „die Erfolge der deutschen Klima- und Umweltpolitik (…) massiv beeinträchtigt.“

Das Gericht kommt somit insgesamt zu dem Ergebnis, dass ein Grundstückseigentümer seine eigene Souveränität bedenkenlos der übergeordneten Souveränität eines Hobbyjägers unterzuordnen hat.
„Das haben wir hier in Deutschland schon immer so gemacht“ - dies ist das schlagende Argument überhaupt. Dieses Argument wurde und wird seit Jahrhunderten gerne verwendet, um die Freiheiten der Menschen erfolgreich zu beschneiden.

Die Kommentarfunktion ist derzeit geschlossen.