Pressemitteilung – Industrie- und Handelskammern undemokratisch? Unternehmer reicht Klage ein - Prozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Der bayerische Musterunternehmer Ulrich Britzelmair wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Zwang der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben). Der Kläger kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, einer Institution anzugehören, der er nicht freiwillig beigetreten ist, die keinerlei gleichwertige Gegenleistung erbringt und deren Aufbau demokratischen Verhältnissen absolut widerspricht. Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg möchte der Kläger ziehen, sofern die deutschen Gerichte seinem Begehren nicht stattgeben.

In Deutschland weigern sich Jahr für Jahr rund 115.000 IHK-Zwangsmitglieder bis zur Zwangsvollstreckung, die Beitragsforderungen der Kammern zu begleichen. „Ich werde es auch diesmal wieder bis zur Zwangsvollstreckung kommen lassen“, erklärt der Kläger. „Ich bin sogar bereit, dafür in Haft zu gehen. Ich kann es nämlich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass ich Beiträge an eine Institution bezahlen muss, der ich nicht freiwillig beigetreten bin, die meinem Unternehmen keinen spürbaren Nutzen bringt und die ich für höchst undemokratisch halte“, führt der bayerische Unternehmer aus dem Landkreis Aichach-Friedberg weiter aus.

Undemokratische Wahlen zur Vollversammlung

In der Tat erinnern die Wahlen zu den Vollversammlungen der Kammern an die Wahlen in der ehemaligen DDR. Durch ein ausgeklügeltes System von Wahlgruppen, Wahlbezirken und Stimmen legen die Industrie- und Handelskammern die Mehrheitsverhältnisse und die Sitzverteilungen schon vor den Wahlen fest. Eine freie und demokratische Wahl gibt es bei den Kammern nicht.

Der Prozessvertreter des Klägers, Rechtsanwalt Dominik Storr, sieht hierin eine erhebliche verfassungsrechtliche Problematik, die bisher noch von keinem deutschen Gericht aufgegriffen worden ist. „Das Verwaltungsgericht Augsburg wird sich vor allem mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Zwangsmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gerechtfertigt sein kann, wenn deren Wahlen nicht dem Geltungs- und Anwendungsbereich des Demokratieprinzips unterworfen sind.“, so der Klägervertreter.

Dass es auch ohne Zwangsmitgliedschaften in Handelskammern geht, beweist die Tatsache, dass es einen derartigen Zwang in fast allen Ländern der Erde nicht gibt. Auch in 19 der derzeit 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es keine vergleichbaren Zwangsmitgliedschaften in Industrie- und Handelskammern. In Liechtenstein musste die Zwangsmitgliedschaft in einer vergleichbaren Wirtschaftkammer im Jahre 2005 abgeschafft werden, nachdem der Staatsgerichtshof diesen Zwang als verfassungswidrig angesehen hatte.

Dem Kläger geht es in dem vorliegenden Verfahren nicht um die Abschaffung der Industrie- und Handelskammern. Er beansprucht lediglich für sich das Recht, selbst darüber entscheiden zu können, ob er einer Industrie- und Handelskammer beitritt.

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