Klage gegen Jagdzwang auch beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht

Am 14.4.2009 habe ich für einen unfreiwilligen Jagdgenossen nun auch Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage eingereicht.

Ziel ist es, die Klägerin vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit auf ihren Grundstücken, die sich unmittelbar an ihrem Wohngebäude anschließen, nicht mehr gejagt werden darf. Gestützt wird dieses Begehren auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bereits in Frankreich und Luxemburg in der ausnahmslosen Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdvereinigung einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention erblickt hat.

Die vollständige Klageberündung finden Sie hier.

Die Klägerin, die mit diesem Anliegen auch an die Öffentlichkeit tritt, ist mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.

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