Kosten
Meine Kosten sind im Gegensatz zu dem Vergütungsrecht für Rechtsanwälte transparent, denn ich arbeite überwiegend auf Stundenhonorarbasis. Im gerichtlichen Verfahren darf ich jedoch nicht billiger sein, als dies die gesetzlichen Gebühren vorschreiben.
Die Höhe des Honorars variiert je nach Einzelfall und pendelt gewöhnlich zwischen 100,00 Euro/Stunde (bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Haftungsrisiko) bis hin zu 250,00 Euro/Stunde (bei komplexen Sachverhalten mit entsprechend hohem Haftungsrisiko). Für die Ausarbeitung von Verträgen, Satzungen etc. kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Im Falle der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung, die ich gerne für Sie einhole, rechne ich selbstverständlich über diese ab. In der Regel verzichte ich hier auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars.
Wenn staatliches Unrecht droht, sind regelmäßig eine Vielzahl von Menschen betroffen. In der Praxis kann es daher durchaus ratsam sein, die Kosten der Rechtsverfolgung mit anderen Betroffenen zu teilen. Eine Bürgerinitiative in Form eines Vereins kann hier das geeignete Mittel sein.