Die Mär von der negativen Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Grundgesetz)

Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet:   

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Das Grundrecht der Vereins- und Koalitionsfreiheit umfaßt nicht nur das Recht, eine Vereinigung zu gründen, sondern schützt auch die negative Vereinsfreiheit, d.h. das Recht, einem Verein fernzubleiben oder aus ihm auszuscheiden (vgl. BVerfGE 85, 370).

Aha! Warum maßt sich dann aber der Gesetzgeber an, Freiberufler zu nötigen, an Zwangsversorgungskammern Abgaben in einem Unfang zu entrichten, der eine dreiköpfige Familie ernähren würde? Warum wird es ihm staatlicherseits verwehrt, dieses Geld in eine private Altersversorgung oder in Immobilien zur Altersabsicherung zu investieren? Warum werden deutsche Gewerbetreibende von Institutionen, denen sie nicht freiwillig beigetreten sind, die sie in Mehrheit nicht wollen, die unnötige Kosten verursachen und keinerlei konkrete, nachprüfbare, meß- und bewertbare, gleichwertige Gegenleistungen erbringen, zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen zwangsweise verpflichtet? Warum müssen jedes Jahr etwa drei Millionen deutsche Unternehmer über eine Milliarde Euro an Zwangsbeiträgen an 81 Industrie- und Handelskammern abführen, zusammen mit den Beiträgen der mehr als 850.000 Mitglieder in den 56 Handwerkskammern demnach 1,5 Milliarden Euro, die jährlich unserer Wirtschaft für den Erhalt und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen entzogen werden. 1,5 Milliarden Euro, von denen etwa 60 bis 70 Prozent in den uferlosen, völlig überdimensionierten Verwaltungen der Kammern versumpfen1. Hinzukommt freilich, daß die Beitragslast überaus ungerecht verteilt ist. Von den 1,5 Milliarden Euro müssen nämlich 1,3 Milliarden kleine und mittlere Betriebe aufbringen. Mit lediglich 200 Millionen Euro beteiligen sich dagegen Großbetriebe, darunter Konzerne, die nur mit dem Mindestbeitrag veranschlagt werden (so hat der Konzern Daimler Chrysler im Jahr 2001 sagenhafte 330 DM an die IHK in Stuttgart entrichtet). Städte, Gemeinden und staatliche Stellen hingegen, welche die Dienstleistungen der IHKn auch tatsächlich abrufen (obwohl sie keine Kammermitglieder sind!) zahlen überhaupt keine Beiträge. Gerecht?

Zudem sind die Kammern weder demokratisch aufgebaut, noch handeln sie entsprechend. Die Wahlen zu den Vollversammlungen der Kammern, den Parlamenten der regionalen Wirtschaft, erinnern an die Wahlen in der ehemaligen DDR.

Durch ein ausgeklügeltes System von Wahlgruppen, Wahlbezirken und Stimmen legen ihre Führungsriegen die Mehrheitsverhältnisse und die Sitzverteilungen schon vor den Wahlen fest. Eine freie, demokratische Gruppenbildung gibt es nicht. Wenn man dieses System auf Landtags- oder Bundestagswahlen übertragen würde, erhielten Arbeiter und einfache Angestellte nur Wahlscheine mit Kandidaten der SPD und vielleicht noch der PDS, Unternehmerinnen, Unternehmer und leitende Angestellte nur Wahlscheine mit Kandidaten der CDU, CSU und der FDP bzw. Rentnerinnen und Rentner nur Wahlscheine mit Vertretern der Grauen Panther und dürften nur diese Kandidaten in die entsprechenden Positionen wählen2.

Sie erkennen hoffentlich, sehr verehrte Leserinnen und Leser, wie undemokratisch und geradezu absurd dieses System ist, dessen übertriebene Selbstbehauptung sich als Macht, Kontrolle und Beherrschung anderer manifestiert - einem in unserer Gesellschaft vorherrschenden und immer wiederkehrenden Muster. Politische und wirtschaftliche Macht wird dabei von einer beherrschenden, in Körperschaften, Gewerkschaften und Parteien organisierten Klasse ausgeübt und von den höheren Gerichten abgesegnet.

Mit diesem Wissen im Gepäck mutet der Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 zur Aufrechterhaltung der verpflichtenden Mitgliedschaft bei den IHKs mehr als merkwürdig an.

Denn nach den - von den Parteien ausgewählten - Verfassungsrichtern sei die Einschränkung der negativen Vereinigungsfreiheit durch die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Pflichtmitgliedschaft zulässig, sofern der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfülle. Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen, komme dem Gesetzgeber nach dem Bundesverfassungsgericht ein weites Ermessen zu, welches von den Gerichten nur beschränkt überprüfbar sei. Dieses Ermessen habe der Gesetzgeber bei der letzten Gesetzesreform im Jahre 1998 überprüft und bejaht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei es daher nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber nach wie vor von der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Kammern ausgehe. Der Staat dürfe sich somit bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedienen. Die Beeinträchtigung des einzelnen Gewerbetreibenden durch die Pflichtmitgliedschaft sei auch deshalb hinnehmbar, weil die Pflichtmitgliedschaft für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet, dabei aber auch die Möglichkeit offen lässt, sich nicht aktiv zu betätigen. Die Pflichtmitgliedschaft sei nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts überdies eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt.

Eine Mär, wenn man bedenkt, daß nicht einmal die Kommunen - verglichen mit der IHK - in der Lage sind, 60 oder 70 Prozent an Verwaltungskosten zu fabrizieren (sondern lediglich 30 Prozent); oder wenn man sich verinnerlicht, daß nur eine Minderheit der Unternehmen die undemokratischen Kammern benötigt, die Mehrheit der Handel- und Gewerbetreibenden dagegen die Leistungen, die sie nicht in Anspruch nehmen, mitfinanzieren muß - und zwar jenseits jedweder Beitragsgerechtigkeit. Selbst Kleinunternehmer3, die Leistungen der Kammern nicht in Anspruch nehmen4, werden gezwungen, 214 Euro jährlich an die “Wirtschafts-Loge Nr. 1″ zu entrichten. Obendrein stellen die Kammern ihre “Leistungen” zusätzlich zu den ohnehin schon überhöhten Beiträgen in Rechnung, so z. B. bis zu 460 Euro für die Eintragung eines Auszubildenden in das Ausbildungsverzeichnis5. Auch staatlicherseits verordnete Schulungen und Prüfungen lassen sich die Kammern teuer bezahlen, obwohl diese meist von ehrenamtlichen Mitarbeitern abgenommen werden und obwohl sie sich hierbei häufig in direkte Konkurrenz zu ihren Mitgliedern begeben,

Aus dieser Perspektive gesehen, kann getrost vernachlässigt werden, daß die Funktionäre6 der Kammern während ihrer Arbeitszeit - in der sie eigentlich für ihre Mitglieder tätig sein sollten - gut bezahlten Nebentätigkeiten7 in anderen Unternehmen nachgehen und in neoklassizistischen Prunkbauten in besten Innenstadtlagen residieren, statt in Industrie- und Gewerbegebiete in Nähe ihrer Mitglieder zu ziehen, wo sie - wenn überhaupt - eher gebraucht werden könnten8. Zu Recht weigern sich daher Jahr für Jahr etwa 115.000 Zwangsmitglieder bis zur Zwangsvollstreckung, die überhöhten und völlig sinnlosen Beitragsforderungen der Kammern zu begleichen. Weiterhin sind in Deutschland bereits etwa 350.000 Zwangsmitglieder in drei bundesweit aktiven Verbänden der IHK-Reformbewegung und mehreren kleineren, regionalen oder örtlichen Interessengemeinschaften organisiert9. Mit Beginn diesen Jahres wird ihre Mitgliederzahl voraussichtlich die Anzahl der Wähler bei den Wahlen zu den Vollversammlungen der Kammern überschritten haben.

Wichtig: Ich sehe in einem freiheitlichen Staat keinen Raum für die Aufrechterhaltung des Kammerzwanges. Aus meiner Sicht befindet sich der Verfall der Kammerkultur bereits in vollem Gange. Während eine nicht wandlungsfähige herrschende Minderheit immer und immer wieder ihre eigene Niederlage probt, gehen neu entstehende Mehrheiten hervor, die sich der in Parteien, Gewerkschaften und Körperschaften organisierten herrschenden Klasse mit demokratischen Mitteln in den Weg stellen. Dies geschieht nicht aus politisch üblichem Populismus, sondern aus innerster Überzeugung. Das vorgenannte Wissen sollte nämlich zwangsläufig die Frage aufwerfen, warum unsere Politiker vor dieser ungerechten “Zwangsehe” die Augen verschließen und seit Jahrzehnten wider besseren Wissen an dem in Hinblick auf Art. 9 Grundgesetz rechtswidrigen Kammerzwang festhalten10. Ich stehe in jeglicher Hinsicht für freiwillige Mitgliedschaft und demokratische Willens- und Entscheidungsbildung. Nur so kann Mitgliedernähe, Akzeptanz und Effizienz, die in der heutigen globalisierten Wirtschaft dringend notwendig sind, erreicht werden11.

1 Freiwillige Vereinigungen vergleichbarer Größe, auch bundesweit tätige, kommen mit 10 - 15 % des Personals und etwa einem Viertel bis einem Drittel des Haushaltes der Zwangskammern aus, indem sie ihre eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten - z. B. in sich selbstfinanzierende Service-GmbHs - ausgegliedert haben.

2 Auch die geringe Wahlbeteiligung von 12 Prozent im bundesweiten Durchschnitt, kürzlich sogar nur 10% in Duisburg und Hamburg, 9% in Köln und 7,7% in Nürnberg mutet mehr als erschreckend an. Dies sind deutliche Zeichen für die nicht vorhandene Akzeptanz dieser Institutionen. Diverse Umfragen belegen, daß die IHK bei über zwei Dritteln ihrer Zwangsmitglieder auf Ablehnung stößt.

3 Wie zum Beispiel eine Boutique-Inhaberin in einem Dresdner Hinterhof.

4 Sei es, weil die Kammern ihnen keine sinnvollen und nützlichen Leistungen anbieten oder weil sie jene Zwangsinstitute überhaupt nicht benötigen.

5 Ein Akt, der nur wenige Minuten in Anspruch nehmen dürfte.

6 Auf zehn Mitarbeiter kommt ein Geschäftsführer daher. Das macht bei rund 8000 Angestellten etwa 800 Geschäftsführer. Das Durchschnittsgehalt eines IHK-Geschäftsführer liegt derzeit bei etwa 100.000 und 130.000 Euro. Arme Beitragszahler!

7 Ein ehemaliger Hauptgeschäftsführer der IHK in München bekleidete 40 “Neben”-Pöstchen.

8 Der Kammerneubau in Karlsruhe verschlang z.B. 30 Millionen Euro, der IHK-Prachtbau in Berlin sagenhafte 125 Millionen Euro.

9 So zum Beispiel die IHK-Verweigerer e.V. (www.kammerjaeger.org) oder die Mittelständischen Zwangskammer-Verweigerer Ulm (www.ihk-zwang-nein.de); siehe aber auch www.ihk-reform.de und www.elesdag.de.

10 Kein Wunder, wenn man bedenkt, daß die “Wirtschafts-Loge Nr. 1″ (die IHK) ein elementares soziales Sicherungselement für Politiker darstellt. So war z.B. der ehemalige wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Herr Friedhoff, Vizepräsident einer IHK. Auch der verstorbene Ex-Bundeswirtschaftsminister Rexroth war bei einer IHK beschäftigt. Herr Polenz, Ex-Generalsekretär der CDU, war Hauptgeschäftsführer der IHK in Münster. Soll ich fortfahren?

11 In anderen Ländern gibt es keine Zwangsmitgliedschaften in Kammern. Dort regeln die Träger der Wirtschaft ihre Angelegenheiten selbst und zwar auf freiwilliger Basis.