Kosten

Die Kosten meiner Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Im Falle der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung, die ich gerne für Sie einhole, rechne ich selbstverständlich über diese ab.

Vor allem in der beratenden außergerichtlichen Tätigkeit bietet sich auch eine Vergütung auf Stundenhonorarbasis an. In manchen Fällen ist auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung ratsam. Diese hat für Sie den großen Vorteil, dass sich die von Ihnen zu tragenden Kosten meiner Tätigkeit transparent darstellen. Allerdings darf meine Leistung im gerichtlichen Verfahren nicht günstiger sein, als dies das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorschreibt.

Wenn staatliches Unrecht droht, sind regelmäßig eine Vielzahl von Menschen betroffen. In der Praxis kann es daher durchaus ratsam sein, die Kosten der Rechtsverfolgung mit anderen Betroffenen zu teilen. Eine Bürgerinitiative in Form eines Vereins kann hier das geeignete Mittel sein.